Anhängelasten
Die max. zulässige Anhängelast ist die Last, die ein Kraftfahrzeug ( PKW, SUV, PICK UP ) in Form eines Anhängers bewegen darf. Hierbei gilt der Wert als maximal zulässiger Wert, den das Zug-Fahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen Einzel- / Muster-Gutachten anhängen darf. Welche max. Anhängelast ein Fahrzeug erhält, ist unter anderem von den nachstehenden Faktoren abhängig:
• Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges
• Bauweise des Fahrzeugs ( Kastenrahmen oder selbsttragende Karosserie)
• Antriebsart Zweirad/ Allrad (2WD/ 4WD/ AWD/ FWD/ RWD)
• Achsübersetzungen
• Getriebeauslegung (zusätzliche Ölkühler)
• Sonderausstattungen des Hersteller (Trailer/Tow oder Tow/Haul-Modus)
Unser Service:
Anhängelast-Gutachten und Anhängerkupplungen
Da wir für viele Fahrzeuge diese Werte ermittelt haben, sind wir in der Lage, Ihnen TÜV-geprüfte und -gesiegelte Bestätigungen bzw. Gutachten anzubieten. Ebenso bieten wir spezielle Anhängerkupplungen für US-Fahrzeuge an. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Ihr Fahrzeug passenden Anhängerkupplung.
Die folgenden Leistungen sind im Bereich Gutachten möglich:
1. Eintragung von Anhängelasten bei Fahrzeugen, die keinerlei Anhängelasten im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil1 eingetragen haben, d. h. keine Angaben in Feld O.1 (Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg) und O.2 (Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg) haben.
2. Erhöhung der bereits eingetragenen Anhängelasten bei gegebenen technischen Voraussetzungen
Kontakt:
Email:
info@autoamerika.de
Whatsapp:
0175 / 707 80 80
Telefon:
02129 / 57 82 990
Anfrageformular
So wird die Anhängelast
in die Fahrzeugpapiere eingetragen:
Fahrzeuge mit deutscher Zulassung
Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen legen Sie das Datenblatt / Gutachten bei der für Sie zuständigen KFZ-Zulassungsstelle mit Ihrem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor. Dort werden die neuen Daten eingetragen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 erstellt.
Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung
Bei Fahrzeugen, die noch keine deutschen Fahrzeugpapiere haben, nehmen Sie das Datenblatt / Gutachten zur Fahrzeug-Abnahme nach §21 StVZO mit. Dort werden die Daten und Angaben durch den Prüfingenieur übernommen.