Definition

„Übersiedlungsgut bezeichnet das persönliche Eigentum, das bei einem Umzug über Zollgrenzen hinweg mitgenommen wird.“

Weltweit gelten ganz unterschiedliche Bestimmungen für Übersiedlungsgut, über die man sich vor einer Auswanderung bei den jeweils zuständigen Zollbehörden der jeweiligen Länder informieren sollte. Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, kann sein Übersiedlungsgut gemäß der Zollbefreiungsverordnung relativ einfach mitbringen. Selbiges gilt übrigens auch für das in der gleichen Verordnung geregelte Heiratsgut und das Erbschaftsgut. Es gibt nur einige wenige Einschränkungen und natürlich etwas ‚Papierkrieg‘. Der Grad der Komplikationen, die sich bei der Übersiedlung ergeben, lässt sich etwa wie folgt darstellen:

Einfach

EU-Raum:

  • Freie Wohnsitzwahl
  • Steuer- und zollrechtliche Befreiung
Andere europäische Länder

Mittel

Nordamerika, Australien

  • Andere Rechtsnormen
  • Übersiedeln an bestimmte Voraussetzungen geknüpft

Schwieriger

Restliche Welt:

  • Oftmals unbekannter Sprach- und Kulturraum
  • Wesentlich einfachere Infrastruktur
  • Klimatisch (stark) abweichende Bedingungen

Fahrzeuge im
Übersiedlungsgut

Die Übersiedlung mit einem Fahrzeug benötigt immer einen gewissen Aufwand, sowohl zeitlich als auch finanziell. Fahrzeuge sind aber noch aus einem anderen Aspekt eine genauere Betrachtung wert: Es handelt sich bei ihnen zwar um ein privates Besitztum, aber während man einen Küchenstuhl vollkommen nach eigenem Gutdünken nutzen kann und darf, gilt genau das nicht für Fahrzeuge. Von allen Gegenständen eines Überführungsgutes sind sie den meisten Beschränkungen unterworfen, der Besitz für sich genommen ist nur selten problematisch, aber bei der Nutzung sieht es ganz anders aus. Fahrerlaubnis, Fahrzeugsteuer, Versicherungsschutz, Zulassungsbestimmungen, Verkehrsregeln – all das kann sich mit jedem Grenzübertritt ändern.

Privatfahrzeuge von
Deutschland ins Ausland

EU-Ausland

  • Weitesgehend einheitliche Normen d. h. in der Regel kann das Fahrzeug einfach über die Grenze gefahren und steuerlich angemeldet werden.
  • Ggf. ist eine Steuernacherhebung erforderlich.
  • Ggf. muss sich an Verkehrsregeln vor Ort angepasst werden.

Restliche Welt

  • Meist mit mehr Aufwand & Kosten verbunden
  • Je nach Kosten-/Nutzen-Relation Kauf raten Experten zum Kauf eines Fahrzeugs vor Ort
  • Neue Infrastruktur sollte genau betrachtet werden

Privatfahrzeuge von
Deutschland in die USA

Grundsätzlich muss man wissen, dass in allen weiter oben angeführten fünf Punkten ein erheblicher Unterschied zwischen Deutschland und den USA besteht. Das zeigt sich am deutlichsten in den Zulassungsbedingungen; primitiv gesagt sind deutsche Autos im amerikanischen Straßenverkehr verboten und das gilt umgekehrt auch für US Autos in Deutschland. Man muss schon etwas genauer werden, um die Fälle darzustellen, in denen es doch möglich ist, ein Fahrzeug aus Deutschland in den USA legal im Straßenverkehr zu bewegen.

Prinzipiell gibt es nur 3 Ausnahmefälle:

Fall 1

Fahrzeuge des diplomatischen Dienstes, der Bundeswehr, Rennfahrzeuge und reine Ausstellungsfahrzeuge sind von Beschränkungen ausgenommen.

Fall 2

Historische Fahrzeuge unterliegen eigenen Bestimmungen und können relativ einfach zugelassen werden, wenn die entsprechenden Nachweise beigebracht werden können.

Fall 3

Privatfahrzeuge dürfen bis zu 12 Monate mit ihrer deutschen Zulassung und dem deutschen Führerschein gefahren werden. Sie dürfen nicht verkauft werden, müssen nach 12 Monaten wieder ausgeführt werden oder werden zwangsweise verschrottet.

Übersiedlungsgut:
Deutsche Zollbestimmungen

Um bei der Übersiedlung aus dem Ausland nach Deutschland in den Genuss der Zollbefreiungsverordnung zu kommen, ist zunächst ein korrekter und ordentlicher Umgang mit den notwendigen Formalitäten ratsam. Folgende Dinge müssen für eine Zollbefreiung belegt werden:

Wohnsitz im Ausland

Hauptwohnsitz war mindestens 12 Monate außerhalb der EU

Besitz seit 6 Monaten

Deklarierte Ware ist seit mind. 6 Monaten im persönlichen Besitz

Wohnsitz in Deutschland

Wohnsitz in DE muss innerhalb von 6 Monaten genommen werden

Ware in Gebrauch

Deklarierte Ware innerhalb von 12 Monaten in Gebrauch genommen

Zulassung im Ausland

Fahrzeuge bereits 6 Monate im Ausland auf den Übersiedler zugelassen

Übersiedlungsgut:
Unser Datenblatt-Service

Normalerweise kommen Fahrzeuge bei der Übersiedlung in Bremerhaven an und können nach Erledigung der Zollformalitäten für die EU-weit gültigen Zulassungsbestimmungen umgerüstet werden. Hier kommen wir zum Zug. Wir können das komplette Datenblatt für ein importiertes Fahrzeug erstellen, in dem alle relevanten Gutachten enthalten sind.

Alle unsere Datenblätter und Abgasgutachten sind geprüft, bestätigt und gesiegelt. Sie sind offiziell bei DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS, Behörden und KFZ Zulassungsstellen anerkannt und werden bei den Fahrzeugprüfungen gemäß §21 StVZO / §13 EG-FGV benötigt bzw. sind zwingend erforderlich. Jedes Datenblatt wird speziell nur auf die VIN/FIN (Fahrgestellnummer) eines Fahrzeugs ausgestellt und deshalb bei allen DEKRA-, GTÜ-, KÜS- und TÜV-Prüfstationen problemlos akzeptiert.

Jedes Datenblatt enthält folgende Angaben:

Abgasgutachten

EURO 1 – 6 oder US-Zertifikat 459/2012 mit V7-Wert in CO² g/km

Lichttechnisches Gutachten

Gutachten des akkreditierten lichttechnischen Labors​

EMV-Nachweis

Elektromagnetische Verträglichkeit, ab Baujahr 2002

Bremsen-Nachweis

gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO

Geräusch-Nachweis

gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung

 Fahrzeugdaten

Leistung, Maße, Höchstgeschwindigkeit,Gewichte 

Unsere Leistungen

​Momentan sind bei uns die Datenbestände für über 30.000 Fahrzeuge online einsehbar und erweitern unser Angebot kontinuierlich. Sollte sich ein Fahrzeug nicht in der Liste befinden, richten Sie eine Anfrage per Email, WhatsApp oder Telefon an uns, in der Regel können wir helfen.

Des weiteren können wir Ihnen auch die komplette technisch notwendige Umrüstung und die obligatorische Fahrzeugprüfung entweder in Bremen oder in Wuppertal anbieten. Für besondere Exoten können sogar die in solchen Fällen unumgänglichen Einzelabnahmen zur Erstellung eines Abgasgutachtens durchgeführt werden. Zudem ist es uns möglich, im Rahmen der Umzugsregelung Ausnahmeregelungen bezüglich des Abgasverhaltens zu befürworten.

Ausnahmeregelungen gibt es für historische Fahrzeuge und die sollten genutzt werden, aber von der Ausnahmeregelung ein neueres Fahrzeug ohne gültiges Abgasgutachten nur mit der technischen Umrüstung zuzulassen, kann man nur dringend abraten. Das Fahrzeug erhält keine Euro-Norm Einstufung und wird deshalb in der schlechtesten Emissionsklasse (Schlüssel 088/ 00) geführt. Die KFZ Steuer liegt etwa 4 mal höher als bei einem klassifizierten Fahrzeug, bei einem hubraumstarken Wagen kommen da über 1.000€ jährliche Mehrkosten hinzu. Noch viel schlimmer – ein solches Fahrzeug erhält keine Umweltplakette! Was nutzt ein Auto, wenn es in Umweltzonen nicht mehr benutzt werden darf?

In der Regel bleiben die Kosten für eine Umrüstung und Abnahme in Deutschland allerdings sehr viel günstiger als umgekehrt in den USA. Natürlich lohnt es sich nicht unbedingt, einen älteren Golf als Übersiedlungsgut einzuführen, bei den Fahrzeugen der diversen US Hersteller lohnt es sich aus Kostengründen allerdings in den meisten Fällen. Wer also die Möglichkeit dazu hat – warum nicht?

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