Die Fahrzeugmessung

Seit dem 01.05.2009 wird die Technische Fahrzeugmessung für die technische Abnahme nach §21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) oder §13 EG-FGV (Europäische Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) benötigt. Die Daten zur Fahrzeugmessung werden in einem Datenblatt eingetragen.

Wichtige Hinweise zur Messung im Abgaslabor

Abgasmessungen sind zeit- und kostenintensiv

Abgasmessungen sind aufwändig – Zur Messung sollte das Fahrzeug daher in einwandfreier Verkehrstauglichkeit bereitgestellt werden, ohne überflüssige Anbauteile (z.B. Dachboxen) und ohne zusätzliche Gewichte (Ladung, Gepäck, etc.). Vor dem Prüftermin muss das Fahrzeug zudem mindestens 350 km auf eigener Achse mit höchster Kraftstoffqualität (102 ROZ) gefahren werden.

Es gibt keine „Bestehensgarantie“

In einem Abgasmesslabor müssen die entstehenden Kosten unabhängig vom Messergebnis bezahlt werden. Gemessen wird grundsätzlich der tatsächliche IST-Zustand des Fahrzeugs im jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus. Abweichungen von den Messungen der Hersteller sind sehr wahrscheinlich; deren Werte können aber nicht zur Verbesserung von Messergebnissen herangezogen werden.

Es gibt keine „Folgegarantie“

Wenn die Werte der Abgasmessung erheblich unterhalb der bestehenden Grenzwerte liegen, wird das entsprechend erstellte Datenblatt in der Regel als Grundlage für weitere baugleiche Fahrzeuge akzeptiert. Bei Werten im näheren Bereich der Grenzwerte müssen zunächst weitere baugleiche Fahrzeuge erfolgreich bestehen, bevor entschieden wird, ob das erstellte Datenblatt als Grundlage dienen kann.

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